1. Allgemeines - Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot
(I) Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist sowie Liefermöglichkeit freibleibend.
(II) Aufträge des Käufers werden erst nach unserer Bestätigung verbindlich. Diese kann auch in Form einer Rechnung oder eines Lieferscheins erfolgen.
3. Preise
(I) Es gelten jeweils unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, welche sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe verstehen.
(II) Die für die Berechnung maßgebende Gewichtsfeststellung erfolgt auf der Versandstelle des Verkäufers. Wird die bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation vereinbart, trägt der Käufer die
hierbei anfallenden Kosten.
4. Zahlung und Zahlungsverzug
(I) Rechnungen sind zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
(II) Bei Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuern zu leisten.
5. Zahlungseingang - Erfüllung
Zahlungen gelten dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Leistungserbringung
(I) Wir bemühen uns, jederzeit so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(II) Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
8. Höhere Gewalt
Umstände höherer Gewalt befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von den beiderseitigen Verpflichtungen. Werden in Folge der Störungen die Lieferfristen um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs anteilmäßig zu verteilen.
9. Lieferungen, Gefahrenübergang
(I) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges sowie der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers
verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Dies gilt auch für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., soweit nicht
frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(II) Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über. Die Waren gehen erst
dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer erfüllt hat.
(III) Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer für uns tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Unser Vorbehaltseigentum erstreckt
sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, die sich im Eigentum Dritter befinden, so erwerben
wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung
oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt der Käufer bereits jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab.
10. Gesamthaftung
(I) Schadensersatzansprüchen des Käufers sind im Falle leichtfahrlässiger Pflichtverletzungen durch uns ausgeschlossen, soweit es sich nicht um wesentliche
Vertragspflichten handelt.
(II) Unsere Haftung ist vertragsmäßig auf den für das jeweilige Geschäft vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(III) Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Gewährleistung und Mängelrügen
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit auch diese fehlschlägt, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung des Vertrages berechtigt.
12. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bünde.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bei Geschäften mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist das für Bünde zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.